Hausmodell hinter gestapelten Münzen auf dem Tisch.

Altersguthaben bei einem Austritt aus einem 1e-Plan

Vernehmlassungen
30. Januar 2025

Der SVV begrüsst grundsätzlich das Ziel, bei einem Austritt aus einem 1e-Plan unnötige Zwangsverkäufe von Wertschriften und damit verbundene Verluste zu vermeiden. Der vorgeschlagene Ansatz ist aus administrativer und verwaltungstechnischer Sicht jedoch verbesserungsbedürftig.

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV schlägt vor, das Vorsorgekapital während einer begrenzten Zeit bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung zu belassen. Dadurch könnten die Wertschriften weiterhin gemäss der bisherigen Strategie investiert bleiben. Zusätzliche Abklärungspflichten für Vorsorgeeinrichtungen lehnt der SVV ab. Stattdessen sollen Freizügigkeitseinrichtungen stärker eingebunden und geeignete digitale Abfragemöglichkeiten bei der Zentralstelle 2. Säule geschaffen werden.

Stellungnahme des SVV zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes