Schlauch­boot­fahr­ten im Fluss – wie bei Un­fall ver­si­chert?

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Im Sommer lade ich meine Kollegen oft zu Fahrten mit meinem Schlauchboot auf der Aare ein. Wir sind jeweils vier bis fünf Personen. Was würde bei einem Unfall passieren? Wäre ich über meine Privathaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden versichert?

Eine Schlauchbootfahrt kann sehr erholsam sein und das gesellschaftliche Zusammensein fördern. Allerdings sind bei einer Flussfahrt die mit der Natur verbundenen Gefahren nicht zu unterschätzen. Der Schlauchbootbesitzer muss sich daher als Schiffsführer gut auf die Fahrt vorbereiten. So ist eine den Fähigkeiten und Erwartungen der Gruppe entsprechende Route zu evaluieren, wobei die aktuellen Wetter- und Wasserstandverhältnisse berücksichtigt werden müssen. Allenfalls empfiehlt sich sogar eine vorgängige Besichtigung der Strecke. Vor der Fahrt sollte sich der Bootsführer vergewissern, dass er nur Passagiere mitnimmt, die geübte Schwimmer sind und die sich fit und gesund fühlen. Das Tragen von Rettungswesten ist eine Selbstverständlichkeit. Bei der Fahrt dürfen keinesfalls mehrere Boote zusammengebunden werden und Hindernisse sind grossräumig zu umfahren.

Privathaftpflichtversicherung hilft im Schadenfall

Passiert trotz aller Vorsichtsmassnahmen ein Unfall und kann Ihnen als Bootsführer im Zusammenhang mit dem Unfallverlauf ein Vorwurf gemacht werden, so vertritt Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung gegenüber den Anspruchstellern: Die Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab und entschädigt für Sie allfällige berechtigte Ansprüche im Rahmen der Versicherungsdeckung. Zu beachten ist jedoch, dass diese Deckung nur dann besteht, wenn die Fahrt für die Beteiligten unentgeltlich war – ausgeschlossen in der Privathaftpflichtversicherung wäre also etwa ein Schadenfall während einer Fahrt, für die Sie von den Passagieren einen Beitrag an Ihre Aufwendungen verlangen oder die Sie gar in Ausübung bzw. im Interesse einer Erwerbstätigkeit durchführen. Bei Unfällen mit Personenschäden ist sofort die Wasserpolizei zu informieren. Die Unfallversicherung der Geschädigten wird die Heilungskosten übernehmen und allenfalls auch Geldleistungen erbringen – sie könnte unter Umständen aber Rückgriff nehmen auf Sie als Schiffsführer, wobei sich Ihre Privathaftpflichtversicherung auch mit diesen Ansprüchen auseinandersetzen würde. Da die einzelnen Privathaftpflichtversicherer unterschiedliche Produkte anbieten, empfehlen wir Ihnen, den für Sie geltenden Versicherungsschutz als Führer eines Gummibootes ohne Motor vor der Fahrt mit Ihrem Versicherungsberater abzuklären.