
Das heutige Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) stammt aus dem Jahr 2004 und ist seit 1. Januar 2006 in Kraft. Es wird derzeit einer umfangreichen Revision unterzogen. Vom November 2018 bis Februar 2019 hat das Vernehmlassungsverfahren stattgefunden.
Der SVV hat zur Revision mit Vernehmlassungsantwort vom 28. Februar 2019 Stellung bezogen. Er unterstützt darin die Revision auf der Basis des Vernehmlassungsentwurfs weitgehend. Der Entwurf umfasst diverse Verbesserungen gegenüber dem geltenden Recht, wie z.B. die Schaffung einer ausreichenden Gesetzesgrundlage für den Schweizer Solvenztest, die Einführung eines Sanierungsrechts oder die Entschlackung der Strafbestimmungen. Daneben besteht aus Sicht SVV aber auch klarer Korrektur- und Ergänzungsbedarf beispielsweise bei folgenden Punkten:
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV sieht im Vernehmlassungsentwurf zur Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes diverse Verbesserungen gegenüber geltendem Recht.

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV unterstützt den Revisionsentwurf des Versicherungsaufsichtsgesetzes, sieht aber Korrekturbedarf bei der Regelung der Kapitalanforderungen.
