Ich verlasse die Schweiz Mitte nächsten Jahres definitiv. Was muss ich bezüglich meiner Versicherungen beachten? Was muss ich tun, um im neuen Land wieder optimal versichert zu sein?
Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen, also Ihren Wohnsitz dauernd ins Ausland verlegen, gewähren Ihre in der Schweiz abgeschlossenen Versicherungspolicen grundsätzlich keine Deckung mehr. Was Sie bei einer definitiven Wohnsitzverlegung ins Ausland alles tun müssen, um Ihre Versicherungssituation zu bereinigen, steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Policen.
Rechtzeitig alle Versicherungen informieren
Eine Wohnsitzverlegung ins Ausland ist den Versicherungsgesellschaften rechtzeitig zu melden. Müssen Versicherungen aufgehoben werden, so werden Ihnen nicht verbrauchte Prämienanteile grundsätzlich zurückerstattet. Nehmen Sie also frühzeitig mit Ihrem Versicherungsberater Kontakt auf. Diese Mitteilungspflicht betrifft sowohl Sach- und Haftpflichtversicherungen als auch Personenversicherungen, wie beispielsweise berufliche und individuell abgeschlossene Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, aber auch die Deckungen bei der Krankenkasse und der Pensionskasse. Damit Sie im Ausland weiterhin einen optimalen Versicherungsschutz geniessen können, müssen Sie im Auswanderungsland ebenfalls rechtzeitig für den Wiederabschluss der nötigen Versicherungsdeckungen sorgen. Ein Tipp: Kontaktieren Sie frühzeitig auch die Gemeindeverwaltung an Ihrem bisherigen Schweizer Wohnort - in gewissen Kantonen oder Gemeinden bestehen Mindestfristen für die Anmeldung einer Auswanderung. Auf der Website des Eidg. Departements für Auswärtiges (EDA) finden Sie weitere wichtige Informationen zum Thema Auswandern: https://www.eda.admin.ch/eda/