Ver­nehm­las­sung zur Wei­ter­ent­wick­lung der In­va­li­den­ver­si­che­rung

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Der Schweizerische Versicherungsverband SVV beschränkt sich in seiner Stellungnahme auf ausgewählte Punkte, welche direkte Auswirkungen für die in der Unfallversicherung beziehungsweise in der beruflichen Vorsorge tätigen Versicherungsunternehmen haben.

Bestimmungen mit Bezug zur Unfallversicherung

Der SVV anerkennt, dass der Unfallschutz von Personen in Eingliederungsmassnahmen verbesserungswürdig ist. Er unterstützt deshalb entsprechende Verbesserungen grundsätzlich. Dabei ist es für den SVV allerdings entscheidend, dass die Verbesserung des Unfallschutzes von Personen in Eingliederungsmassnahmen für die Versicherer und die Arbeitgeber kostenneutral und nicht mit zusätzlichem administrativem Aufwand verbunden ist.

Bestimmungen mit Bezug zur beruflichen Vorsorge

In diesem Bereich nimmt der SVV Stellung zu folgenden Themen:
- Richtlinien ob und wann die verschiedenen Sozialversicherungen und Vorsorgeeinrichtungen einander informieren dürfen, wenn eine versicherte Person ungerechtfertigte Leistungen bezieht.
- Vorschlag zur Einführung eines stufenlosen Rentenanspruchs in der Invalidenversicherung und höhere Anreize für eine Reintegration der Erwerbsunfähigen in den Arbeitsmarkt.
- Bestimmung über die Erhöhung, Herabsetzung oder Aufhebung einer einmal festgesetzten Invalidenrente bei einer Änderung des Invaliditätsgrades.

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