Der Bundesrat hat heute den BVG-Mindestzinssatz 2016 auf 1,25% festgelegt. Angesichts der historischen Tiefzinssituation wäre eine stärkere Senkung der Mindestverzinsung in der beruflichen Vorsorge angezeigt gewesen. Bei guten Anlagerenditen steht es den Pensionskassen frei, die Guthaben der Versicherten höher zu verzinsen.
Zürich, 28. Oktober 2015 – Der Bundesrat hat heute bekannt gegeben, die Mindestverzinsung in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für das Jahr 2016 auf 1,25% festzulegen und hat ihn damit um 0,5% gegenüber dem Vorjahr gesenkt. Der Bundesrat begründet diesen Schritt mit den rekordtiefen Renditen der Bundesobligationen und mit der Volatilität der Märkte.
Aus Sicht des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV wäre vor diesem Hintergrund eine weitergehende Senkung angezeigt gewesen, zumal nach Ansicht der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge ein Mindestzins von 1,25% für 2016 ein Maximum darstellt. Es gilt zu berücksichtigen, dass die Vorsorgeeinrichtungen nicht die ganze Rendite für die Mindestverzinsung verwenden können, da sie von Gesetzes wegen damit auch Wertschwankungsreserven und Rückstellungen bilden müssen.