Vor kurzem musste ich auf einer abfallenden, schneebedeckten Strasse bremsen. Obschon ich sehr langsam fuhr, rutschte mein Auto trotz Winterreifen auf dem vorher nicht erkennbaren Eis unter dem Schnee in einen Gartenzaun. Wie sieht es mit der Versicherung aus?
Dieser Schadenfall ist über Ihre Motorfahrzeug-Police versichert. Der Drittschaden – in Ihrem Fall der beschädigte Gartenzaun – wird von Ihrer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ermittelt und bezahlt. Die Übernahme des Schadens an Ihrem Fahrzeug hängt von der Art der abgeschlossenen Kasko-Versicherungsdeckung ab. Sollten Sie eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen haben – eine solche ist für neuere Autos üblich – werden auch die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug vergütet. Im Gegensatz zu einer Teilkasko-Versicherung übernimmt die Vollkasko auch selbstverschuldete Kollisionsschäden. Bei der Berechnung der Entschädigung wird jedoch der vertraglich vereinbarte Kollisions-Selbstbehalt in Abzug gebracht. Und es erfolgt sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Vollkasko-Versicherung eine Rückstufung beim Bonus-Stufensystem, sofern Sie keine Bonusschutzdeckung abgeschlossen haben.
Höchste Vorsicht bei schneebedeckten Strassen
Schneebedeckte Strassen sind auch bei guter Bereifung sehr gefährlich, weil das Fahrzeug eine stark eingeschränkte Strassenhaftung hat (im Vergleich zu einer trockenen Fahrbahn). Dies gilt insbesondere bei abfallenden Strassen, wo das Eigengewicht des Fahrzeuges und dessen Fliehkräfte rasch ein unkontrolliertes Rutschen verursachen können. Diese Gefahr ist noch um ein Vielfaches höher, wenn die Fahrbahn vereist ist. Bei schneebedeckten und/oder vereisten Fahrbahnen ist deshalb grösste Vorsicht geboten. Das Fahrzeug sollte natürlich mit guten Winterreifen ausgerüstet sein. Gemäss Strassenverkehrsgesetz muss das Auto vom Lenker jederzeit – also auch bei widrigen Verhältnissen – beherrscht werden können. Die Geschwindigkeit ist immer den entsprechenden Strassenverhältnissen anzupassen. Dem Gefälle der Fahrbahn und allfälligen unsichtbaren vereisten Stellen ist dabei Rechnung zu tragen.