Ich besitze ein Elektrogeschäft und möchte meine Frau im Todesfall absichern und die Altersvorsorge aufbauen. Sind Lebensversicherungen dazu geeignet? Was ist, wenn mein Geschäft in finanzielle Schwierigkeiten gerät?
Sie haben die Möglichkeit, eine kapitalbildende Versicherung im Rahmen der gebundenen Vorsorge gemäss Säule 3a abzuschliessen. Dabei können Sie bis zu 20 Prozent Ihres AHV-pflichtigen Einkommens oder maximal 40 % des oberen BVG-Grenzwertes von gegenwärtig 84‘600 Franken (also maximal 33‘840 Franken pro Jahr) in die Versicherung investieren und den Prämienbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dieser Versicherungsschutz bleibt Ihnen auch im schlimmsten Fall eines Konkurses Ihres Elektrogeschäfts voll erhalten. Die gebundene Vorsorge unterliegt aber Einschränkungen betreffend die Vertragsgestaltung, insbesondere im Hinblick auf den Rückkauf, die Begünstigung oder die Verpfändung.
Lebensversicherungen bieten Schutz für die Familie
Wenn Sie freier über die Versicherung verfügen möchten, können Sie eine Lebensversicherung im Rahmen der freien Vorsorge abschliessen. Auch in diesem Fall ist die Versicherung im Falle eines Konkurses Ihres Elektrogeschäfts geschützt, sofern ihre Ehefrau oder Ihre Kinder als Begünstigte eingesetzt worden sind. Die Prämien sind hier jedoch nur sehr beschränkt steuerlich absetzbar. Ihr Versicherungsberater wird mit Ihnen gerne die für Sie passende Lösung erarbeiten.