Ich gehe einige Monate zu meinem Onkel nach Südamerika. Er stellt mir sein Auto für Rundreisen zur Verfügung. Übernimmt meine Privathaftpflichtversicherung den Schaden, wenn ich als Lenker das Auto beschädige?
Die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherungen bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften variieren stark. So ist auch die Deckung der Haftpflicht bei der Benützung fremder Motorfahrzeuge nicht einheitlich geregelt und dieser Versicherungsschutz ist in den meisten Fällen nur als Zusatzdeckung gegen entsprechende Mehrprämie erhältlich. Unterschiede bestehen beispielsweise beim örtlichen Geltungsbereich, wo je nach Gesellschaft Einschränkungen (z.B. auf in Europa immatrikulierte Fahrzeuge) möglich sind. Der Versicherungsschutz für die Benützung fremder Motorfahrzeuge gilt zudem grundsätzlich nur bei «gelegentlicher Benutzung». Ob die von Ihnen geplanten Rundreisen noch als gelegentliches Lenken eines fremden Fahrzeuges akzeptiert werden, hängt von den besonderen Umständen, insbesondere der Zeitdauer, ab.
Versicherungsdeckungen abklären
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, möglichst rasch mit Ihrem Privathaftpflichtversicherer Kontakt aufzunehmen und mit ihm die Bedingungen für eine Zusatzdeckung zu regeln. Ausserdem sollten Sie bei Ihrem Onkel in Südamerika vorgängig abklären, ob dessen Auto über eine ausreichende Kaskoversicherung verfügt, die auch Schäden durch fremde Lenker deckt – dasselbe gilt übrigens auch für die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung, die nicht in allen Ländern Unfälle durch fremde Lenker übernimmt.