Neue UVG-Weg­lei­tung – wes­halb?

VersicherungsratgeberArchive

Wer in der Schweiz arbeitet, ist gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten versichert. Nach intensiven Diskussionen wurde das überarbeitete Unfallversicherungsgesetz UVG auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hat die Gesetzesrevision zum Anlass genommen, die «Wegleitung der Privatversicherer zur obligatorischen Unfallversicherung» zu überarbeiten. Die vierte Auflage entspricht damit dem aktuellen Stand der Gesetzgebung.

Das UVG hat sich seit seiner Inkraftsetzung 1985 grundsätzlich bewährt und bleibt auch nach der Revision in wesentlichen Teilen unverändert. Eine der wichtigsten Änderungen ist gemäss Heinz Roth, Leiter Unfallversicherung des SVV, die Anpassung im Leistungsbereich bei den unfallähnlichen Körperschädigungen und bei den Invalidenrenten. Ebenfalls angepasst wurde die Organisation der Suva.

Wegleitung für Praktiker

«Mit dieser Wegleitung sollen vor allem Praktiker unterstützt werden, die sich mit der Durchführung der Unfallversicherung beschäftigen. Dazu zählen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Versicherungsgesellschaften, aber auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Behörden, Medizinalpersonen und Medienschaffende. Mit Blick auf diesen breiten Personenkreis haben wir die Erläuterungen in einer allgemein verständlichen Sprache verfasst», so Heinz Roth.

Die «Wegleitung der Privatversicherer zur obligatorischen Unfallversicherung» ersetzt nicht die juristischen Kommentare, sondern liefert nützliche Informationen zur konkreten Umsetzung des UVG.