Un­fall mit ge­mie­te­tem Boot in den Fe­ri­en – wer be­zahlt Scha­den?

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In den Ferien am Meer miete ich oft ein kleines Motorboot. Was passiert, wenn ich mit diesem Boot einen Unfall verursache? Bin ich über meine Privathaftpflichtversicherung geschützt oder muss ich mich speziell versichern?

Grundsätzlich besteht für Motorschiffe in den meisten Ländern Europas ein Versicherungsobligatorium. Die länderspezifischen Vorschriften sind jedoch sehr unterschiedlich ausgestaltet. In der Schweiz beispielsweise besteht für alle Schiffe mit Motor gemäss Art. 31 des Binnenschifffahrtsgesetzes (BSG) bzw. Art. 153 der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) ein Haftpflichtversicherungs-Obligatorium.

Bei Miete im Ausland Bootsversicherungen abklären

Die Privathaftpflichtversicherung deckt in aller Regel nur das Haftpflichtrisiko von Schiffen, die nicht obligatorisch versichert sein müssen. Da aber für Motorschiffe auch im Ausland meist ein Versicherungsobligatorium gilt, besteht deshalb in den üblichen Privathaftpflichtversicherungen keine Deckung, wenn Sie bei der Benützung eines gemieteten Motorbootes anderen einen Schaden zufügen. Die Bootsvermieter verfügen jedoch meist über eine genügende Haftpflichtversicherung für Schäden, welche die Mieter ihrer Boote bei Dritten verursachen. Vor Antritt der Miete sollte dieser Punkt aber – zusammen mit der Frage, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens ist – geklärt werden. Auch für Schäden am gemieteten Boot selber besteht in den gängigen Privathaftpflichtversicherungen in der Regel keine Versicherungsdeckung. Daher sollte man sich beim Vermieter über das Bestehen einer Kaskoversicherung (inkl. Höhe des Selbstbehalts) erkundigen.