Bei meiner individuellen Unfallversicherung gibt es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen viele so genannte Deckungsausschlüsse. Was ist für die Versicherungen eigentlich ein Unfall? Oder besser: Wann wird bezahlt?
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich der Heimarbeiter, Lehrlinge, Praktikanten, Volontäre sowie der in Lehr- oder Invalidenwerkstätten tätigen Personen, sind aufgrund des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) obligatorisch gegen Unfall versichert. Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat. Versichert sind die Kosten für Heilbehandlungen und Hilfsmittel, für medizinisch notwendige Reisen und Transporte sowie für Rettungsmassnahmen und die Bestattung. Ausserdem sind Geldleistungen als Ersatz für den ausfallenden Verdienst in Form von Taggeldern sowie Invaliden- und Hinterlassenenrenten und Geldleistungen als Entschädigung für Integritätsschäden und Hilflosigkeit vorgesehen.
Selbstvorsorge der Arbeitgeber und Selbständigerwerbenden
Arbeitgeber und Selbständigerwerbende fallen nicht unter dieses Versicherungsobligatorium. Bei einem Unfall vergütet die Grundversicherung der Krankenkasse diesen Personen die Heilungskosten und bei einem Spitalaufenthalt die Kosten für die Allgemeine Abteilung. Bei Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden empfiehlt sich daher der Abschluss einer Einzelunfallversicherung, die auch die Folgen eines Erwerbsausfalles deckt und (besonders wichtig bei Familien) Geldleistungen im Invaliditäts- oder Todesfall erbringt. Bei der Einzelunfallversicherung wird ein Unfall gleich wie bei den UVG-Versicherten definiert, während die Versicherungsleistungen aufgrund der individuellen Vertragsbedingungen erbracht werden.