Un­fall im Aus­land – wer be­zahlt Be­hand­lungs­kos­ten?

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Wir planen Ferien in den USA. Was, wenn ich dort einen Unfall erleide? Würde meine berufliche Unfallversicherung die recht hohen Behandlungskosten übernehmen? Und wie ist meine Frau als Hausfrau versichert?

Wenn Sie in der Schweiz als Arbeitnehmer mehr als acht Stunden pro Woche bei einem Betrieb arbeiten, sind Sie obligatorisch auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. In diesem Fall wird der Unfallversicherer Ihres Arbeitgebers für die ärztliche Behandlung im Ausland aufkommen. In einzelnen Ländern – wie beispielsweise in den USA – können die Kosten für Gesundheitsleistungen jedoch massiv höher sein als in der Schweiz. Der Unfallversicherer übernimmt in solchen Fällen maximal das Doppelte der entsprechenden Behandlungskosten in der Schweiz.

Zusatzversicherung empfohlen

Es ist deshalb empfehlenswert, vor Reisen in Länder mit hohen Kosten für Gesundheitsleistungen eine Unfall-Zusatzversicherung abzuschliessen. Diese sieht bedarfsgerechte Leistungen vor und deckt unerwartete Kosten. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob für Sie eine solche Zusatzversicherung allenfalls bereits besteht. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie mit Ihrem Versicherungsberater über einen entsprechenden zusätzlichen Versicherungsschutz sprechen. Falls jemand weniger als acht Stunden pro Woche arbeitet und deshalb nicht automatisch gegen Nichtberufsunfälle versichert ist, würden bei einem Unfall im Ausland die Heilungskosten grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen, wobei hier die Grundversicherung zur Bezahlung besonders hoher Behandlungskosten ebenfalls nicht ausreichen würde. Vor einem Reiseantritt in die USA oder andere Länder mit hohen Behandlungskosten sollte Ihre Frau daher den genauen Umfang der Unfalldeckung bei ihrer Krankenkasse abklären.