Le­bens­ver­si­che­rung – kann Ver­si­che­rer Gen­test ver­lan­gen?

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Ich möchte eine Lebensversicherung abschliessen. Nun gibt es ein neues Gesetz zu Gentests und die Versicherer können verlangen, dass ich einen solchen Test machen lasse. Stimmt dies?

Nein. Das neue Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen ist zwar am 1. April 2007 in Kraft getreten. Es gibt den Versicherungen aber nicht die Berechtigung, von Ihnen für die Prüfung Ihres Versicherungsantrages einen Gentest zu verlangen. Die Einschätzung des Risikos durch den Versicherer kann auch ohne Gentest vorgenommen werden. Etwas anders präsentiert sich die Situation, wenn Sie freiwillig bereits früher einen Gentest haben machen lassen und die Versicherungssumme bestehender Versicherungsverträge sowie des neuen Antrages zusammen 400’000 Franken bei Lebensversicherungen und 40’000 Franken bei Invaliditätsversicherungen übersteigt. In diesem Fall darf der Versicherer nach einem freiwillig vorgenommenen Gentest und dem behandelnden Arzt fragen.

Patientendaten bleiben geschützt

Gibt es einen solchen Gentest, so wird der Vertrauensarzt der Versicherung mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufnehmen. Dieser wird der Versicherung anschlies-send mitteilen, in welche Risikogruppe die antragstellende Person einzuteilen ist. Mehr ist nicht zulässig. Damit ist gewährleistet, dass die medizinischen Daten des Versicherungskunden immer geschützt sind.