Damit die Zusatzversicherung sicher zahlt: 6 Tipps vor dem Spitalaufenthalt
Krankenzusatzversicherer müssen die Tarife mit jedem Spital einzeln verhandeln – ein komplexes Unterfangen, das nicht immer auf Anhieb gelingt. Sollten die Verhandlungen mal scheitern, kann es passieren, dass die Kosten für gewisse zusatzversicherte Leistungen vorrübergehend nicht mehr gedeckt sind und Versicherte diese selbst finanzieren müssen. Damit solch ärgerliche Situationen vermieden werden können, gilt es folgende einfache Tipps zu berücksichtigen, bevor es ins Spital geht.
Seit 2022 gelten in der Spitalzusatzversicherung neue Regeln zur Stärkung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit. So soll erreicht werden, dass Leistungen, die über die Grundversicherung hinausgehen, eindeutig definiert und bewertet werden können. Das hat zur Folge, dass über 2000 Leistungsverträge zwischen Versicherern und Leistungserbringern (also Ärzte und Spitäler) überarbeitet werden müssen, um den Ansprüchen zu genügen. Davon profitieren die Patientinnen und Patienten wie auch die Versicherer.
Krankenzusatzversicherer müssen diese Tarifverträge mit jedem Spital einzeln verhandeln – ein komplexes Unterfangen, das nicht immer auf Anhieb gelingt. Sollten die Verhandlungen mal scheitern, kann es vorrübergehend zu sogenannten vertragslosen Zuständen kommen. Dann kann es passieren, dass ein Krankenzusatzversicherer ein Spital auf sogenannte «schwarze Listen» oder «Negativlisten» setzt und die Kosten für gewisse zusatzversicherte Leistungen in diesem Spital nicht gedeckt sind und von den Versicherten selbst finanziert werden müssen.
Damit es zu keinen ärgerlichen Überraschungen kommt und die Kostenübernahme im Spital sichergestellt wird, können folgende Tipps und Tricks hilfreich sein:
1. Überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen
Stellen Sie sicher, dass Sie die Bedingungen Ihrer Krankenzusatzversicherung genau kennen. Klären Sie ab, welche Leistungen abgedeckt sind, welche Voraussetzungen für die Kostenübernahme gelten und ob spezielle Kostengutsprachen notwendig sind.
2. Kommunikation mit der Versicherung
Klären Sie im Voraus mit Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob die geplante Behandlung oder der Aufenthalt im Spital gedeckt ist. Beantragen Sie gegebenenfalls eine Kostengutsprache, um sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden. Wenden Sie sich bei einer voraussichtlichen Deckungslücke an Ihren Versicherer, um alternative Lösungen zu besprechen.
3. Vorsicht bei zusätzlichen Dienstleistungen
Einige Services oder Behandlungen könnten von der Versicherung nicht abgedeckt sein. Klären Sie im Vorfeld, welche Leistungen inbegriffen sind und welche nicht, um ungeplante Kosten zu vermeiden.
4. Rechnungen und Belege aufbewahren
Bewahren Sie alle Belege, Rechnungen und Dokumente Ihrer medizinischen Behandlung sorgfältig auf. Diese könnten im Falle von Rückfragen oder Überprüfungen durch die Versicherung hilfreich sein.
5. Fristen beachten
Achten Sie auf Fristen für die Einreichung von Unterlagen und Rechnungen bei Ihrer Versicherung. Eine verspätete Einreichung könnte dazu führen, dass die Kosten nicht erstattet werden.
6. Nachfragen und Klärung
Wenn Sie unsicher sind oder Fragen zur Kostenübernahme haben, zögern Sie nicht, sich direkt an Ihre Versicherung zu wenden. Klären Sie alle Unklarheiten im Voraus, um späteren Ärger zu vermeiden.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Bedingungen und Leistungen von Krankenzusatzversicherungen variieren können. Daher ist es ratsam, sich im Detail mit den Bedingungen Ihrer Versicherung vertraut zu machen und gegebenenfalls auch direkt bei der Versicherung nachzufragen, um sicherzustellen, dass Sie alle Vorteile Ihrer Versicherung vollständig nutzen können.
Die wichtigsten Fragen zum Spitalaufenthalt:
Was sie über Kosten, Deckung und Alternativen wissen sollten
- Vergewissern Sie sich, dass Ihr Versicherer dem Spital eine Kostengutsprache erteilt hat. Dazu können Sie mit Ihrem Versicherer in Kontakt treten: Fragen Sie nach, für welche Leistungen die Kostengutsprache erteilt wurde. Sie können zusätzlich auch beim Spital oder beim behandelnden Arzt vor Behandlungsbeginn nachfragen, ob mit der Kostengutsprache sämtliche Leistungen gedeckt sind.
- Wenden Sie sich bei einer voraussichtlichen Deckungslücke an Ihren Versicherer, um Lösungen zu besprechen.
- Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, welche Leistungen nicht gedeckt sind und erfragen Sie Alternativen. Zum Beispiel, in welchem Spital für Sie keine zusätzlichen Kosten anfallen.
- Sie können auch beim betroffenen Spital oder Arzt nachfragen, ob es gleichwertige Alternativen im Behandlungsprozess gibt, welche keine ungedeckten Kosten verursachen.
- Sofern Sie vom Leistungserbringer über die ungedeckten Kosten informiert wurden und Sie dazu eingewilligt haben, müssen Sie die Kosten tragen.
- Wurden Sie dagegen nicht darüber aufgeklärt, müssen Sie die Kosten nicht tragen. Denn der Leistungserbringer hat eine entsprechende Aufklärungspflicht gegenüber seinen Patientinnen und Patienten und muss nachweisen können, dass er Sie entsprechend informiert hat. Nebst der Aufklärung wie z.B. über Art und Risiken der Behandlung müssen Sie auch über finanzielle Aspekte aufgeklärt werden. Der Leistungserbringer muss Sie also vor Beginn der medizinischen Behandlung darüber informieren, falls Kosten entstehen sollten, die nicht durch die Krankenversicherung gedeckt werden.
- Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, welche Leistungen nicht gedeckt sind, und erfragen Sie Alternativen. Zum Beispiel, in welchem Spital für Sie keine zusätzlichen Kosten anfallen. Ihr Versicherer hilft Ihnen gerne.