Jede vierte Person sieht Versicherungsbetrug als Kavaliersdelikt
Es liegt in der Natur der Sache, dass keine genauen Statistiken über Versicherungsmissbrauch existieren. Dennoch hat der SVV im Jahr 2017 ein Marktforschungsinstitut beauftragt, eine Studie dazu durchzuführen.
Die Studie bestärkt, was bisher vermutet wurde: missbräuchliche Absichten sind im Schadenversicherungsgeschäft weit verbreitet, denn jede vierte Person in der Schweiz betrachtet es als Kavaliersdelikt, die Versicherung einmal mehr bezahlen zu lassen, als nötig wäre. In der Branche wird geschätzt, dass ungefähr 10% aller Schadenzahlungen von Versicherungsmissbrauch betroffen sind.
Vor allem die Motorfahrzeug-, Hausrat-, Wertsachen- und Reiseversicherungen sind davon tangiert. Mit Hilfe von Datenauswertungen war es den Versicherern in den letzten Jahren zunehmend möglich, mehr Betrugsversuche aufzudecken und diese entsprechend zu bearbeiten. Sie handeln stellvertretend im Interesse der ehrlichen Versicherten, die mit ihren Prämienbeiträgen den Versicherungsmissbrauch zum Teil mitfinanzieren.
Weitere Informationen zum Versicherungsmissbrauch finden sich in der angehängten Studie.
Kavaliersdelikt? Nein!
Viele sehen im Versicherungsmissbrauch immer noch ein Kavaliersdelikt. Man meint, damit niemandem persönlich zu schaden, sondern höchstens eine anonyme Organisation zu treffen. Bei Missbrauchsversuchen werden bei den Versicherungen teilweise Forderungen eingereicht, die weit über den tatsächlichen Schaden hinausgehen. Ein anderes Szenario könnte sein, dass ein Versicherter absichtlich bei der Beschreibung flunkert, wie es zum Schaden gekommen ist. So soll die Versicherung einen Schaden übernehmen, der unter wahrheitsgetreuer Sachverhaltsdarstellung nicht versichert gewesen wäre.
Massnahmen der Versicherungen
Deuten Indizien auf einen Betrugsversuch hin, untersuchen die Versicherer den Fall. Dafür setzen sie Spezialisten ein. Diese Fachleute besitzen alle Erfahrungen, Kenntnisse und Tools, die für solche Untersuchungen notwendig sind.
Folgen eines Betrugsversuches
Im Fall von Versicherungsmissbrauch können die Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das heisst, dass sie keine Entschädigungen zahlen und sogar bereits erbrachte Leistungen zurückverlangen dürfen.
Darüber hinaus kann Versicherungsmissbrauch strafrechtlich verfolgt werden (Art. 146 StGB – Betrug). Es können mehrjährige Gefängnis- und Zuchthausstrafen ausgesprochen werden, die im Zentralstrafregister verzeichnet werden. Versicherungsmissbrauch lohnt sich nicht!