Die 5 wich­tigs­ten Punk­te zur Strom­man­gel­la­ge

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In der Schweiz sowie in mehreren europäischen Ländern zeichnet sich im kommenden Winter das Risiko einer Strommangellage ab. Wie kommt es überhaupt dazu? Weshalb ist eine Strommangellage nicht versicherbar? Und wie unterscheidet sich eine Strommangellage von einem Blackout? Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat bereits im Jahr 2015 und dann erneut vor zwei Jahren in seiner nationalen Risikoanalyse eine Strommangellage als grösstes Risiko für die Schweiz identifiziert – grösser als eine Pandemie, ein Erdbeben oder ein Cyberangriff. Dabei werden die möglichen volkswirtschaftlichen Schäden auf über 100 Milliarden Franken geschätzt. In der Bewältigung einer Strommangellage kann die Versicherungsindustrie eine wichtige Rolle einnehmen und Know-how einbringen: von der Aufklärung über die Prävention bis hin zu einem umfassenden Risikomanagement in Abstimmung mit den Behörden. 

Was ist eine Strommangellage?

Bei einer Strommangellage besteht im System ein Mangel an elektrischer Energie. Der Hauptgrund liegt darin, dass die Nachfrage nach Strom das Angebot übersteigt. Es kann in der Folge zu eingeschränkten Produktions-, Übertragungs- oder Importkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder sogar Monate kommen. Im Winterhalbjahr kann dies eher vorkommen als im Sommerhalbjahr, weil der Energieverbrauch in dieser Jahreszeit üblicherweise stark zunimmt und die inländische Produktion zur Nachfragedeckung nicht ausreicht. In solchen Phasen ist die Schweiz auf Stromimporte angewiesen. Dieses strukturelle Problem verstärkt sich durch die global ansteigende Nachfrage nach Strom, die aufgrund von Bevölkerungswachstum, steigendem Wohlstand und fortschreitender Elektrifizierung zustande kommt.  

Eine Strommangellage zeichnet sich im Voraus ab und tritt nicht von einer Minute auf die andere ein. Für die Regelung einer Strommangellage ist der Bund zuständig, der hierfür die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen OSTRAL ins Leben gerufen hat. Daraus ergeben sich mögliche Bewirtschaftungsmassnahmen bis hin zu vom Bund vorangekündigten temporären Stromabschaltungen. 

Was ist ein Stromausfall (Blackout)?

Ein Stromausfall beziehungsweise ein Blackout tritt plötzlich und ohne Vorankündigung auf. Eine Verkettung unglücklicher Umstände führt dazu, dass die Energie nicht mehr vom Kraftwerk zu den Konsumentinnen und Konsumenten transportiert werden kann. Bei einem Blackout ist im Gegensatz zu einer Stromangellage genügend Energie vorhanden, um die Nachfrage zu decken. Zudem dauert eine Strommangellage in der Regel länger an als ein Blackout und hat oft eine breitere geografische Ausdehnung.

Warum ist eine Strommangellage nicht versicherbar?

Ein Risiko lässt sich nur versichern, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem die Zufälligkeit des Ereignisses und die Möglichkeit der räumlichen und zeitlichen Diversifikation. Eine Strommangellage tritt nicht unerwartet oder zufällig ein. Sie zeichnet sich Wochen oder Monate vorher ab und ist damit vorhersehbar. Zudem ist eine Strommangellage nicht diversifizierbar, da die ganze Schweiz oder sogar mehrere Länder in Europa gleichzeitig betroffen sein können. Das Risiko lässt sich nicht auf eine Sparte oder eine Branche eingrenzen, es ist zu grossflächig. Aus diesen Gründen ist eine Strommangellage – und damit auch die Konsequenzen, die zum Beispiel aus einer staatlich verordneten Stromabschaltung resultieren können – nicht versicherbar.

Ist ein Stromausfall versicherbar?

Ein Stromausfall beziehungsweise ein Blackout erfüllt die Kriterien der Versicherbarkeit: Er ist nicht vorhersehbar, tritt plötzlich ein, hat in der Regel weniger grossflächige geografische Auswirkungen und ist oft auch zeitlich begrenzt. Deshalb kann ein Blackout diversifiziert werden. Zudem sind die Schäden im Vergleich zu einer Strommangellage meist überschaubar. Ob Privatversicherer Blackout-Lösungen anbieten oder nicht, liegt in ihrem individuellen Ermessen. Grundsätzlich ist die Bereitschaft jedoch eher klein, ein solches Risiko abzudecken.

Welche Rolle kann die Versicherungsindustrie einnehmen?

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat eine Strommangellage früh und vorausschauend als Toprisiko erkannt und analysiert. Zu einem umfassenden Risikomanagement gehören neben der Identifikation und Quantifikation des Risikos auch eine vorausschauende Massnahmenplanung, die Risikominderung und das Risikomonitoring. 

Die Versicherungswirtschaft bietet in all diesen fünf Schritten des Risikomanagements Hand. Zum Kerngeschäft der Privatversicherer gehört es, auszuarbeiten, wie auf Risiken reagiert werden kann und wie Schäden eingegrenzt oder reduziert werden können. Das trifft auf alle Toprisiken zu, also auch auf eine Pandemie oder ein Erdbeben. 

Zudem kann die Versicherungsbranche mit Aufklärung, Prävention, der Bereitstellung von Schadenregulierungsinfrastruktur oder ihrer Erfahrung rund um Missbrauchserkennung unterstützen. Wie eine solche Partnerschaft mit dem Bund aussehen könnte, muss von Fall zu Fall diskutiert werden und kann je nach Risiko unterschiedlich ausfallen. 

 

Gut zu wissen: Sollte es zu Stromunterbrüchen kommen, ist eine gute Vorbereitung wichtig. Auf der Website des Bundes finden sich Hinweise zur Vorbereitung auf den Notfall.