Stock­werk­ei­gen­tum – wel­che Ver­si­che­run­gen sind not­wen­dig?

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Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft. Es besteht eine Stockwerkeigentümergemeinschaft mit einem Verwalter. Auf welche Versicherungen sollte man beim Stockwerkeigentum achten?

Es hat sich in der Praxis bewährt, dass die Stockwerkeigentümergemeinschaft über ihren Verwalter eine gemeinsame Versicherungslösung abschliesst. Das gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Sachversicherung. Bei Stockwerkeigentum ist die Haftpflichtsituation komplizierter als beim Alleineigentum einer Person an einem Grundstück. Kommt in einem gemeinschaftlich benutzten Gebäudeteil jemand zu Schaden und ist dieser Schaden zum Beispiel auf einen Werkmangel zurückzuführen, dann sind grundsätzlich alle Stockwerkeigentümer solidarisch haftpflichtig. Die individuellen Privathaftpflichtversicherungen der Stockwerkeigentümer schliessen derartige Schäden oft aus. Klären Sie daher ab, ob die Verwaltung der Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Versicherungsschutz besteht hier nicht bloss für die Haftpflicht gegenüber Aussenstehenden, sondern in den meisten Fällen auch dann, wenn ein Stockwerkeigentümer für den Schaden bei einem anderen Stockwerkeigentümer haftpflichtig ist – dies allenfalls unter Abzug seiner Miteigentumsquote.

Wichtige Sachversicherungen

Neben den üblichen Gefahren wie Feuer, Wasser oder Glasbruch kann die Eigentümergemeinschaft das Gebäude auch gegen Beschädigungen anlässlich von Einbruchdiebstahlschäden oder beim Versuch dazu absichern. Auch eine Versicherung gegen Vandalenschäden kann sinnvoll sein. Oft werden die Umgebung des Gebäudes und die Waren und Einrichtungen vergessen, die der Pflege und der Benutzung der Anlage dienen. Müssen Geräte wie Rasenmäher oder Materialien wie das Heizöl nach einem Schaden ersetzt werden, geht das ins Geld. Aber auch Spielplätze, Briefkastenanlagen und die Gartenanlage können vor allem bei einem Elementarereignis Schaden nehmen. Zur Absicherung dieser Risiken bieten Ihnen die privaten Versicherungen – selbstverständlich auch in den Kantonen, wo die Gebäude obligatorisch bei einer Kantonalen Gebäudeversicherung gegen Feuer versichert werden müssen – ergänzende Deckungen an.