Symbolbild BVG-Mindestzinssatz

Bundesrat setzt BVG-Mindestzins deutlich zu hoch an

Medienmitteilung
4. November 2026

Der Bundesrat legt den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2027 auf 2,0 Prozent fest und geht damit über die bereits sehr hohe Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge von 1,75 Prozent hinaus. Für den Schweizerischen Versicherungsverband SVV ist der Satz deutlich zu hoch. Aus seiner Sicht wäre ein Mindestzinssatz von 1,0 Prozent sachgerecht gewesen. 

Der BVG-Mindestzinssatz bestimmt, zu welchem Satz die Altersguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden müssen. Mit seinem Entscheid erhöht der Bundesrat den Mindestzinssatz für 2027 von aktuell 1,25 auf 2,0 Prozent. Das ist enorm. Nie zuvor in der Geschichte des BVG wurde der Mindestzinssatz derart stark angehoben.

Der SVV hatte bereits nach der Empfehlung der BVG-Kommission von 1,75 Prozent darauf hingewiesen, dass gute Anlageergebnisse des Gesamtmarktes nicht eins zu eins auf den gesetzlichen Mindestzins übertragen werden können. Während Anlageergebnisse im Nachhinein feststehen, wird der BVG-Mindestzins im Voraus festgelegt und muss unabhängig von der Entwicklung der Finanzmärkte im kommenden Jahr erfüllt werden. Der BVG-Mindestzins ist keine rückwirkende Gewinnausschüttung.

Langfristige Tragbarkeit bleibt entscheidend

Vorsorgeeinrichtungen unterscheiden sich erheblich hinsichtlich ihrer Verpflichtungen, ihrer Anlagemöglichkeiten und ihrer Risikofähigkeit. Insbesondere BVG-nahe Vorsorgeeinrichtungen und Kollektivlebensversicherer in der Vollversicherung übernehmen umfassende Garantieversprechen, die sie unabhängig von der Entwicklung der Finanzmärkte erfüllen müssen. Entsprechend richten sie ihre Anlagen langfristig auf Sicherheit aus. Zugleich steht nicht der gesamte Anlageertrag für die Verzinsung der Altersguthaben zur Verfügung: Vorsorgeeinrichtungen müssen auch Wertschwankungsreserven aufbauen, Rückstellungen bilden und ihre Rentenverpflichtungen erfüllen. Ein zu hoch angesetzter Mindestzins bindet zusätzliche Mittel und verringert damit den Spielraum, die finanzielle Stabilität langfristig abzusichern. 

«Die BVG-Kommission hatte bereits eine politisch motivierte, kritische Erhöhung empfohlen. Aus einer langfristigen Perspektive schwächt der Bundesrat mit seinem Entscheid die berufliche Vorsorge empfindlich», sagt der SVV-CEO Urs Arbter.

Eine vorsichtig bemessene Mindestgarantie schliesst eine höhere Verzinsung nicht aus. Wenn es die finanzielle Lage einer Vorsorgeeinrichtung zulässt, kann ihr paritätisch zusammengesetztes oberstes Organ eine Verzinsung über dem gesetzlichen Minimum beschliessen.

Hinweis an die Redaktion

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist die Branchenorganisation der Schweizer Privatversicherer. Mit rund 70 Mitgliedern – darunter global tätige Erst- und Rückversicherer sowie national ausgerichtete, spezialisierte Sach-, Lebens- und Krankenzusatzversicherer – vertritt der Verband rund 90 Prozent der in der Schweiz erwirtschafteten Versicherungsprämien. Der SVV setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung der Versicherungswirtschaft ein und fördert Lösungen, die zur Stabilität und Sicherheit der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft beitragen. Damit leistet die Privatassekuranz einen wichtigen Beitrag zum Wohlstand in der Schweiz. Die Branche zählt zu den produktivsten und wertschöpfungsintensivsten Wirtschaftszweigen des Landes und beschäftigt rund 50’000 Mitarbeitende.
 

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