Von meinem Onkel weiss ich, dass er mich in seiner Lebensversicherung begünstigt hat. Wie kann ich nach seinem Tod erfahren, welche Ansprüche ich habe?
Onkel die Lebensversicherung abgeschlossen hat. Sie wird Ihnen unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften die gewünschten Auskünfte erteilen. Die Information an die Versicherung ist neben der Abklärung Ihrer Ansprüche deshalb wichtig, weil ab Todesdatum bzw. von dem Zeitpunkt, da die Nachkommen Kenntnis des Todesfalls erhalten haben, eine zweijährige Verjährungsfrist läuft.
Der Versicherte bezeichnet die Begünstigten
Es ist Sache des Versicherungsnehmers – also Ihres Onkels – in rechtsgültiger Form die Begünstigten zu bezeichnen. Beispielsweise im Testament oder in der Police selbst. Beachten Sie, dass Ihr Onkel diese Begünstigung jederzeit auch wieder aufheben und eine andere Person als Begünstigten einsetzen kann. Nur wenn der Versicherungsnehmer in der Police mit seiner Unterschrift auf den Widerruf der Begünstigung verzichtet und die Police dem Begünstigten ausgehändigt hat, ist die Begünstigung unwiderruflich.