Ich bin 21jährig und fahre regelmässig das Auto meines Vaters. Er sagte mir, er sei bei der Autoversicherung als «häufigster Lenker» gemeldet. Das stimmt nun nicht mehr. Muss man das der Versicherung mitteilen, und was hat das für Folgen?
Bei der Motorfahrzeugversicherung hängen die Risikoeinschätzung und die entsprechende Prämienberechnung von vielen Faktoren und Elementen ab. Der Inhalt der Police und der dazugehörenden Bedingungen werden von Fall und Fall von der Versicherungsgesellschaft festgelegt. Ein sehr wichtiges und relevantes Merkmal bei der Einstufung des Risikos ist der «häufigste Lenker». Dieser Faktor ist bereits bei der Antragstellung von grosser Bedeutung und entsprechend in den Antragsfragen enthalten. Das Merkmal des «häufigsten Lenkers» und andere wichtige Risikoelemente können sich während der Vertragsdauer verändern – diese Veränderungen sind vom Versicherungsnehmer von Gesetzes wegen (Versicherungsvertragsgesetz) dem Versicherer umgehend zu melden.
Massgebliche Risikoveränderungen sofort melden
Ihr Vater muss also seinem Motorfahrzeug-Versicherer möglichst rasch mitteilen, dass Sie «häufigster Lenker» des Autos sind. Je nach Gesellschaft und Versicherungsmodell können die vertraglichen Auswirkungen dieser Änderung – beispielsweise bei der Prämie oder der Selbstbehaltsregelung – unterschiedlich sein. Aufgrund der geltenden Gesetze ist der Versicherungsschutz in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung gegenüber geschädigten Dritten zwar jederzeit gewahrt, aber der Deckungsumfang im (internen) Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer kann bei fehlender Mitteilung einer massgeblichen Risikoveränderung allenfalls Lücken aufweisen (je nach Tatbestand).