In der Schweiz herrschen im Winter oft tiefe Temperaturen. Ich habe gelesen, dass dies im Haus zu gefrorenen Wasserleitungen und Frostschäden führen kann. Muss ich beim Ferienhaus besondere Vorsichtsmassnahmen treffen?
Bei einer länger andauernden Kältewelle können Wasserleitungen einfrieren, und dies – je nach Lage und Isolationswert – sogar dann, wenn die Raumheizung eingeschaltet ist. Besonders schlimm ist es, wenn in einer solchen Frostperiode die Heizungsanlage unbemerkt ausfällt und das Haus durchfriert. Die damit verbundenen grossen Schäden lassen sich nur mit einer angemessenen, also regelmässigen Kontrolle des Hauses vermeiden.
Sorgfaltspflichten erfüllen
In den meisten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) wird denn auch vom Versicherten verlangt, dass er in einer unbewohnten Liegenschaft entweder vor dem Wintereinbruch die wasserführenden Leitungsanlagen entleert oder aber die Heizung bei angemessener Kontrolle den ganzen Winter über in Betrieb hält. Zwei bis drei Kontrollen je Woche sind dabei sicher angemessen. Wenn Sie in Ihrem Haus also längere Zeit keine Kontrollen mehr durchgeführt haben, dann sollten Sie das unbedingt umgehend nachholen. Sie vermeiden so möglicherweise, dass eingefrorene und durch das Eis gesprengte Leitungen oder Radiatoren auftauen und unkontrolliert Wasser austreten kann. Wer seine vertraglichen Sorgfaltspflich-ten und Obliegenheiten nicht erfüllt, muss mit Leistungskürzungen der Versicherungen rechnen.