
Die Ad-hoc-Kommission Schaden UVG erlässt Empfehlungen zu Fragestellungen, die gesetzlich oder durch die Rechtsprechung nicht oder nicht abschliessend geklärt sind. Das Grundlagenpapier, die Mitgliederliste sowie die verschiedenen Empfehlungen finden Sie hier zum Herunterladen.
Die obligatorische Unfallversicherung nach UVG wird von verschiedenen Trägern durchgeführt. Neben der Suva sind dies Privat- und Krankenversicherer sowie die öffentlichen Unfallversicherungskassen (Art. 68 UVG).
Um eine einheitliche Anwendung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) zu erreichen, wurde mit dem Inkrafttreten des UVG im Jahre 1984 die Ad-hoc-Kommission Schaden UVG gegründet. Sie erlässt Richtlinien in Form von Empfehlungen.
Das neue UVG trat am 1. Januar 2017 in Kraft. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hat die Wegleitung dazu angepasst. Sie können sie herunterladen .

In der Schweiz sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch ihren Arbeitgeber gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert.

Hier finden Sie Arztberichte zu allen Bereichen der Personenversicherungen sowie Fallführungsinstrumente.
