Ent­schei­de der Stän­de­rats­kom­mis­si­on ge­fähr­den Schutz für KMU

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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) ist bei der Differenzbereinigung zur Reform Altersvorsorge 2020 weitgehend auf ihrer ursprünglichen Linie geblieben. Mit Bedauern nimmt der SVV die Entscheide der Kommission zur Kollektivlebenversicherung, das heisst zur beruflichen Vorsorge für KMU, zur Kenntnis. 

Zürich, 8. November 2016 – Die demografische Entwicklung und die Situation an den Finanzmärkten stellen die Altersvorsorge vor grosse Herausforderungen. Die Notwendigkeit der Reform ist deshalb unbestritten. Die Stabilisierung der ersten und zweiten Säule der Altersvorsorge ist zwingend und dringend. Das Ziel muss in der Sicherung der Renten unter Beibehaltung des heutigen Leistungsniveaus bestehen.

Die zentralen Elemente sind dabei die Anpassung des Rentenalters der Frauen, die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV sowie die Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge und deren Ausgleich. Ständerat und Nationalrat sind sich einig bezüglich der Vereinheitlichung des Referenzrentenalters bei 65 Jahren und der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent, nicht aber was den Umfang der Mehrwertsteuererhöhung und den Ausgleich der Senkung des Umwandlungssatzes betrifft. Insbesondere lehnt die SGK-SR Vorschläge zum Ausgleich der Umwandlungssatzsenkung innerhalb der beruflichen Vorsorge weiterhin ab.

Realistische Rahmenbedingungen für die Kollektivlebenversicherung erhalten

Mit Bedauern entnimmt der SVV dem Faktenblatt der SGK-SR, dass die Kommission einer Beschränkung der Risikoprämien in der Kollektivlebensversicherung und einer Trennung der Überschüsse zugestimmt hat. Die Beschränkung der Risikoprämien ist überflüssig, da der Wettbewerb zwischen den Anbietern keine überhöhten Risikoprämien zulässt. Und sie wäre wettbewerbsverzerrend, weil sie für die Lebensversicherer, nicht aber für die autonomen und teilautonomen Pensionskassen gelten würde. Die Trennung von Rückstellungen und Überschüssen aus den Verrechnungsbereichen «Sparen», «Risiko» und «Kosten» hätte wiederum eine Verteuerung der Vollversicherungslösungen zur Folge. Der SVV appelliert deshalb an den Ständerat, diese Vorschläge abzulehnen, da die Lebensversicherer auf annehmbare Rahmenbedingungen angewiesen sind.

Die im SVV vertretenen Lebensversicherer sind verlässliche Partner mit der Vollversicherung für über 160'000 Unternehmen mit über einer Million Mitarbeitenden und mit der Risikoversicherung für über 50'000 Betriebe mit rund 600'000 Mitarbeitenden. Vor allem KMU sind vielfach auf die Garantien der Versicherer angewiesen, da sie die Risiken in der beruflichen Vorsorge nicht selber tragen wollen oder können.