Trag­ba­re Prä­mie für al­le dank dem Ele­men­tar­scha­den­pool

Kontext

Für die bessere Risikostreuung und einen besseren Risikoausgleich unter den Privatversicherern haben sich 12 Versicherungsgesellschaften im Elementarschadenpool zusammengeschlossen. Sie decken über 90 Prozent des Marktes ab.

Was ist der Elementarschadenpool?

Der Elementarschadenpool (kurz ES-Pool) ist ein freiwilliger Zusammenschluss privater Versicherungen zum besseren Risikoausgleich bei Elementarschäden. Zudem kauft der ES-Pool für seine Mitglieder auf dem globalen Markt Rückversicherungsschutz auf gemeinsame Rechnung ein. 

Dank dem ES-Pool ist es möglich, Elementarschäden mit einer für alle Versicherungsnehmer tragbaren Einheitsprämie zu versichern. Er ist ein weltweit in dieser Art einzigartiges Solidaritätswerk zugunsten der von Elementargefahren, wie Überschwemmungen, Hagel, Lawinen, etc. besonders bedrohten Bevölkerung beispielsweise in den Bergkantonen. Er wurde 1936 gegründet. Die Vereinbarungen der Organe des Pools mit Gemeinwesen sind verpflichtend für alle Poolmitglieder.

Doppelte Solidarität

Das Konzept der Elementarschadenversicherung beruht auf einer doppelten Solidarität. Denn Naturkatastrophen können nur dann mit den nötigen Versicherungssummen und angemessenen sowie tragbaren Prämien versichert werden, wenn sich sowohl Versicherte als auch Versicherer solidarisch verhalten und das Risiko gemeinsam tragen. Nur dank dieser Ausgangslage konnte die private Elementarschadenversicherung überhaupt eingeführt werden und eine derart weitgehende Verbreitung finden.

Solidarität unter den Versicherten: Alle Versicherten bezahlen für die Elementarschadenversicherung denselben Prämiensatz. Durch das Gesetz ist es verwehrt, in besonders gefährdeten Gebieten eine höhere Prämie zu verlangen. Zwei Hauseigentümer, deren Häuser denselben Wert aufweisen, zahlen also für das Risiko Elementargefahren unabhängig vom Standort des Gebäudes dieselbe Prämie. Ohne diese Regelung könnten sich Versicherte in stark gefährdeten Gebieten die Absicherung gegen Elementarschäden kaum leisten. Damit herrscht eine sehr weitgehende Solidarität zwischen der Bevölkerung, die den Elementargefahren stärker ausgesetzt ist und derjenigen, die von diesen Gefahren weniger betroffen ist.

Solidarität unter den Versicherern: Die Schadenlast aus allen Elementarschadenereignissen wird unter den dem ES-Pool angeschlossenen Gesellschaften nach Massgabe ihres gesamtschweizerischen Markanteils aufgeteilt. Damit wird sichergestellt, dass auch die Risiken in besonders elementarschadengefährdeten Gebieten versichert werden.

Doppelte Solidarität

Wie bin ich gegen Elementarschäden versichert?

Elementarschäden sind in der Feuerversicherung für Gebäude oder Fahrhabe (Geschäftsinventar, Hausrat) mit eingeschlossen. Gesetzliche Grundlage dafür ist die Regelung in der Aufsichtsverordnung AVO Art. 171 ff.

Welche Elementarschäden sind versichert?

Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mind. 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch.Einzig Erdbeben ist als sehr bedeutende Naturgefahr nicht eingeschlossen. 

Nicht versichert sind beispielsweise Schäden, verursacht durch Bodensenkungen, schlechten Baugrund, fehlerhafte bauliche Konstruktion, Unterlassung von Abwehrmassnahmen oder mangelhaften Gebäudeunterhalt.

Wer gehört dem Elementarschadenpool an?

Zurzeit sind es 12 private Versicherungsgesellschaften, die über 90 Prozent des Marktes abdecken. Sie bilden zusammen eine einfache Gesellschaft gemäss Art. 530 im Obligationenrecht.

In welchen Kantonen gibt es für Elementarschäden private Versicherungen?

Die privaten Versicherungsgesellschaften versichern in den Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden (GUSTAVO-Kantone) und im Fürstentum Liechtenstein die Gebäude, sowie in allen Kantonen (ausser Waadt und Nidwalden) das Geschäftsinventar und den Hausrat, sogenannte Fahrhabe. In den Kantonen Waadt und Nidwalden existiert auch ein staatliches Monopol für die Fahrhabe.

Wo erhalte ich weitere Auskünfte?

Geschäftsstelle des Elementarschadenpools
c/o Schweizerischer Versicherungsverband SVV
Conrad- Ferdinand- Meyer-Strasse 14
8002 Zürich

Eduard Held ist Geschäftsführer des Elementarschadenpools:
Telefon +41 (44) 208 28 12
E-mail: eduard [dot] heldatsvv [dot] ch