Der SVV unterstützt den Bund bei der Revision des Aufsichtsrechts
Der SVV unterstützt den Bund bei der Revision des Aufsichtsrechts zur Etablierung eines Sanierungsrechts und einer Ausrichtung des Rechts am Schutzbedürfnis der Kunden. Im Rahmen der Revision hat der SVV auch Vorschläge eingereicht, um die unverhältnismässig hohen Kapitalanforderungen anzupassen.
VAG-Revision ist prioritär
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV fordert seit längerem eine Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG und der Aufsichtsverordnung AVO. Er hat dazu schon mehrmals beim Eidgenössischen Finanzdepartement EFD interveniert. Jetzt kündet sich eine Teilrevision des VAG an: 2016 beauftragte der Bundesrat das EFD mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zu einer Teilrevision des VAG. Zurzeit sind vier Arbeitsgruppen unter Leitung des EFD und mit Beteiligung der Branche aktiv. Die Anhörung ist für das 2. Quartal 2018 geplant.
SVV macht zahlreiche Vorschläge
Hauptgründe für die Teilrevision von VAG und AVO sind die Einführung eines Sanierungsrechts für Versicherungsunternehmen sowie eines Regulierungs- und Aufsichtskonzepts, das sich am Schutzbedürfnis der verschiedenen Kundenkategorien orientieren soll. Weitere Themen sollen ebenfalls geprüft werden. Wegen der im Verhältnis zur EU (Solvency II) überhöhten Kapitalanforderungen in der Schweiz fordert der SVV die Anpassung des VAG im Solvenzbereich. Er hat dazu einen Vorschlag für einen neuen Art. 9 VAG verfasst. Zudem schlägt der SVV vor, die präventive Tarifkontrolle in der Krankenzusatzversicherung abzuschaffen und den Missbrauchsbegriff bei der Missbrauchsbekämpfung zu überarbeiten. Revisionsbedarf sieht er auch bei der Gruppenaufsicht und bei den Strafbestimmungen.
Auch die AVO muss im Solvenzbereich revidiert werden
Die Aufsichtsverordnung AVO wurde im Juli 2015 teilrevidiert. Die Teilrevision schloss die Lücken, die die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung Eiopa im Rahmen des Äquivalenz-Prozesses mit dem Regelwerk Solvabilität II der EU identifiziert hatte. Weitere wichtige Anliegen der Schweizer Versicherungswirtschaft wurden in dieser Teilrevision bedauerlicherweise nicht berücksichtigt. Vor allem beim Schweizer Solvenztest sieht der SVV Anpassungsbedarf – etwa im Bereich der verwendeten Zinskurve, der Szenarien, des Mindestbetrags und so weiter. Ausformulierte Vorschläge wurden dem EFD im Herbst 2016 unterbreitet.