Ich verlor auf einer Nebenstrasse die Kontrolle über mein Auto wegen einer dicken Laubschicht und verursachte einen grösseren Blechschaden. Ich habe keine Vollkaskoversicherung. Haftet der Strasseneigentümer?
Eine Strasse ist ein Werk im Sinne von Art. 58 des Obligationenrechts. Wenn dieses Werk einen Mangel in der Anlage oder im Unterhalt aufweist, ist der Strasseneigentümer, in Ihrem Fall die Gemeinde, wohl haftpflichtig, aber diese Unterhaltspflicht gilt nicht unbeschränkt. So kann man beispielsweise nicht verlangen, dass alle Gemeindestrassen nach einer Schlechtwetterperiode im Herbst unverzüglich von Laub gesäubert werden. Der Unterhalt muss vielmehr verhältnismässig, dem betroffenen Gemeinwesen auch finanziell zumutbar sein. Die Räumung wichtiger Verkehrswege hat dabei Priorität.
Strassenbenützer zur Vorsicht verpflichtet
Der Autofahrer muss bei grossem Laubanfall nach einem Herbststurm besonders vorsichtig fahren, dem Risiko einer dicken Laubschicht auf einer Nebenstrasse also mit seiner Fahrweise Rechnung tragen. Ihre Aussichten, einen Schadenanspruch gegenüber dem Gemeinwesen durchzusetzen, sind daher nicht allzu gut. Es sei denn, sie könnten nachweisen, dass das Laub auch nach längerer Zeit nicht entfernt worden war.