Änderung der KVV (Planungskriterien)
Der SVV begrüsst im Grundsatz die Verordnungsanpassungen hinsichtlich der Planungskriterien. Mit dem vorliegenden Entwurf wird einem wichtigen Ziel der neuen Spitalfinanzierung – der Ausrichtung der kantonalen Spitalplanung an schweizweit einheitliche Planungskriterien – gebührend Rechnung getragen.
Die Ausrichtung der kantonalen Spitalplanung an schweizweit einheitliche Planungskriterien trägt einem wichtigen Ziel der neuen Spitalfinanzierung Rechnung. Der Ermessensspielraum der Kantone in Bezug auf die geografischen und demografischen Besonderheiten bleibt dabei in sinnvollem Mass erhalten. Die differenzierte Abbildung der Vorgaben für die interkantonale Koordination der Planung führt zur verstärkten Konzentration des Angebots und zur besseren Synergien-Nutzung in der stationären Gesundheitsversorgung. Detailliert äussert sich der SVV zu zwei Bestimmungen einschliesslich eines zusätzlichen Formulierungsvorschlages.