Hund springt vors Au­to – wer be­zahlt die Tier­arzt­rech­nung?

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Mein Hund rannte mir während eines Spaziergangs davon, sprang auf die Strasse und wurde von einem Auto angefahren. Wer kommt für die erheblichen Kosten des Tierarztes auf?

Der Motorfahrzeughalter ist grundsätzlich haftpflichtig, wenn durch den Betrieb seines Fahrzeuges ein Schaden verursacht wird. Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung deckt Schäden infolge Verletzung oder Tötung von Personen (Personenschäden), infolge Beschädigung oder Zerstörung von Sachen (Sachschäden) sowie infolge Verletzung oder Tötung von Tieren.

Auch der Hundehalter haftet

Aber auch Sie als Hundebesitzer haften als Tierhalter für einen Schaden, wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie alle erforderlichen Sorgfaltspflichten bei der Beaufsichtigung Ihres Tieres erfüllt haben. Beim Zusammentreffen einer Motorfahrzeughalter-Haftung mit einer Tierhalterhaftung wird die Haftung in der Regel zu 2/3 auf den Autohalter und zu 1/3 auf den Tierhalter aufgeteilt. Das würde bedeuten, dass Sie einen Drittel des Schadens selber übernehmen müssten. Die Quoten der Haftungsaufteilung würden sich zu Lasten des Autohalters oder des Tierhalters verschieben, wenn ein zusätzliches Verschulden einer dieser Personen hinzukommt. Bei grobem Selbstverschulden des Tierhalters und einem Nichtverschulden des Autofahrers kann die Versicherung des Fahrzeughalters eine Schadenzahlung sogar ablehnen.