Au­to­scha­den we­gen über­schwemm­ter Stras­se – wer zahlt?

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Ich bin bei starkem Regen mit meinem Wagen auf teilweise überschwemmten Strassen gefahren. Dabei nahm die Elektronik meines Autos Schaden. Zahlt die Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung deckt grundsätzlich Elementarschäden, die unmittelbar durch die Naturereignisse Erdrutsch, Felssturz oder Steinschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Sturmwind, Hagel, Lawine und Schneedruck entstehen. Beispielsweise wenn ein parkiertes Auto wegen eines übergehenden Bachs durch Wasser und Geröll beschädigt oder ein Auto bei der Fahrt durch einen Stein unausweichlich getroffen wird. Befährt ein Lenker jedoch überschwemmte Strassen und erleidet das Fahrzeug dabei einen Wasserschaden, so übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden nicht. Der Schaden ist in einem solchen Fall nicht unmittelbar auf das Elementarereignis zurückzuführen, sondern darauf, dass Sie absichtlich überschwemmte Strassen befahren haben.

Vollkasko deckt den Schaden

Wenn Sie über eine Vollkaskoversicherung verfügen, ist der Schaden unter Berücksichtigung von Selbstbehalt und Prämienrückstufung vollumfänglich gedeckt. Ausser der Versicherer macht - je nach Sachverhalt und Selbstverschulden - Grobfahrlässigkeit geltend und kürzt seine Leistungen. Aus Sicherheitsgründen raten wir Ihnen, überschwemmte Strassen nicht zu befahren. Selbst bei Geländewagen ist Vorsicht am Platz. Die Wassertiefe und die Stärke der Strömungen werden oft unterschätzt.