Co­vid-19: Su­che nach Lö­sung für al­le Un­fall­ver­si­che­rer

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Eine noch einzusetzende Arbeitsgruppe mit Suva und Privatversicherern soll nach tragfähigen und umsetzbaren Lösungen für alle Unfallversicherer suchen, wie Betriebe in der Coronakrise entlastet werden können. Die von der Suva angekündigte Herabsetzung der Berufsunfallprämie bei Kurzarbeit auf 0 ist nicht umsetzbar. Dies stellte die Aufsichtsbehörde gegenüber der Suva klar, indem sie sich dahingehend äusserte, dass das Vorhaben der Suva mit dem Gesetz kollidiere und nicht weiterverfolgt werden könne.

Die Schweizer Privatversicherer sind sich der ausserordentlichen Lage bewusst und sind bereit, ihren Beitrag zu leisten, um den von der Coronakrise am stärksten Betroffenen, insbesondere den KMU, beizustehen. Die Mitgliedgesellschaften des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV setzen in vielen Bereichen individuelle Massnahmen zur finanziellen Entlastung der angesprochenen Betriebe um. Auch im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung für Arbeitnehmende ist der SVV bereit, nach tragfähigen Lösungen zu suchen. Diese müssen jedoch für sämtliche Unfallversicherer und alle Branchen Gültigkeit haben und in der Praxis umsetzbar sein.

Mit Schreiben vom 8. April 2020 informierte die Suva ihre Kunden und die Broker über ihr Vorhaben, indem sie verkündete, die Berufsunfallprämie für Löhne, die durch die Kurzarbeitsentschädigung gedeckt sind, auf null zu setzen. Die entsprechende Information auf der Website der Suva wurde kurz nach ihrer Veröffentlichung wieder entfernt.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das die Aufsicht über sämtliche Unfallversicherer ausübt, äusserte sich am 17. April 2020 dahingehend, dass die durch die Suva geplante Massnahme zur Entlastung der Berufsunfallprämie bei Kurzarbeit mit der positiv-rechtlichen Regelung von Artikel 115 Absatz 4 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) kollidiere und nicht weiterverfolgt werden könne. Das BAG überlässt es nun der Suva und dem SVV, das formulierte Anliegen sowie die jeweilige Ausgangslage zu analysieren und die Möglichkeiten einer gemeinsamen Lösung, die inhaltlich und in Bezug auf ihre Umsetzbarkeit von allen Unfallversicherern getragen werden könnte, auszuloten. Hierfür soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt werden.

Die Suva verzichtete darauf, auf ihrer Website und gegenüber den Brokern eine Klarstellung vorzunehmen, wonach die angekündigte Massnahme zur Herabsetzung der Berufsunfallprämie auf null in dieser Form nicht umsetzbar sei und eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit den Privatversicherern eingesetzt werden soll. Damit sieht sich der SVV veranlasst, eigenständig die Sachlage mit der vorliegenden Information klarzustellen. Damit erhalten auch die von der erwähnten Information der Suva vom 8. April 2020 betroffenen Personen die Möglichkeit, sich über die veränderte Lage zu informieren.

Der SVV ist weiterhin bereit, gemeinsam mit der Suva nach tragfähigen und umsetzbaren Lösungen für alle Unfallversicherer zu suchen, um die betroffenen Unternehmen in der Coronakrise zusätzlich zu entlasten.