Mindestzinssatz: Der Bundesrat stösst seine BVG-Experten vor den Kopf
Der Bundesrat hat entschieden, den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2019 bei 1,0 Prozent zu belassen. Mit diesem Entscheid missachtet er erstmals seit über zehn Jahren die Empfehlung seiner Experten, die eine Senkung auf 0,75 Prozent vorgeschlagen hatten. Der Bundesrat hat dabei sämtliche bis anhin massgebenden Indikatoren negiert und einen sachlich nicht nachvollziehbaren politischen Entscheid getroffen.
Der Bundesrat hat den BVG-Mindestzinssatz letztmals per Anfang 2017 gesenkt. Seither beträgt er 1,0 Prozent. Die beiden Formeln, die damals von den Experten der BVG-Kommission für ihre Empfehlung an den Bundesrat herangezogen worden waren, indizierten einen Wert von 0,74 beziehungsweise 0,90 Prozent. Per Anfang 2018 verzichtete der Bundesrat auf eine Überprüfung des BVG-Mindestzinssatzes, obwohl die erwähnten Formeln nur noch Werte von 0,48 beziehungsweise 0,56 Prozent lieferten. Für 2019 indizieren die beiden Formeln sogar nur noch 0,35 beziehungsweise 0,36 Prozent.
Anfang November 2017 hatte der Bundesrat darüber informiert, dass er die Entscheidungsgrundlagen zur Festlegung des BVG-Mindestzinssatzes bis im Sommer 2018 analysieren werde – und dass auch die BVG-Kommission diskutiere, wie sie ihre Empfehlung an den Bundesrat erarbeiten wolle. Die BVG-Kommission hat Anfang September 2018 umfassend über das Ergebnis ihrer Analysen informiert. Sie beschloss, dem Bundesrat für das Jahr 2019 einen BVG-Mindestzinssatz von 0,75 Prozent zu empfehlen. Dabei stützt sie sich auf eine neue Formel, die sie mit der Begründung eingeführt hat, dass die beiden bisherigen Formeln ungeachtet der Finanzmarktentwicklung in der Tendenz immer tiefere Werte produzieren würden, da der durchschnittliche Zinssatz auf absehbare Zeit falle. Die neue Formel ergibt per Ende Juli 2018 für das Jahr 2019 einen Wert von 0,78 Prozent. Der SVV lehnt diese Formel entschieden ab, da sie zu stark auf Änderungen des Zinsniveaus reagiert und bei steigenden Zinsen zu einem steigenden Mindestzinssatz führt, obwohl gleichzeitig Wertverluste auf den Obligationenbeständen entstehen.
Die vom Bundesrat in Aussicht gestellte eigene Analyse lässt bis heute auf sich warten. Umso unverständlicher ist es, dass der Bundesrat erstmals seit über zehn Jahren von der Empfehlung seiner Expertenkommission abweicht. Dabei nutzt er die vom SVV beanstandete, unsachgemässe Volatilität der neuen Formel der BVG-Kommission aus, indem er auf deren Wert in einem von ihm passend scheinenden Zeitpunkt (d.h. per Ende September 2018) abstellt.
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