
Zwei Jahre nach dem runden Tisch von Bundesrat Alain Berset liegt endlich der Vernehmlassungsentwurf zur BVG-Reform vor. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst den Entscheid des Bundesrates im Hinblick auf die dringliche Reform des BVG. Damit ist eine gute Grundlage für den weiteren Reformprozess geschaffen worden. Der SVV verlangt jedoch, dass im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses verschiedene Aspekte kritisch geprüft und Optimierungen vorgenommen werden.
Seit Jahren verlangt der Schweizerische Versicherungsverband SVV, dass die Stabilisierung der ersten und zweiten Säule der Altersvorsorge von der Politik rasch und zielgerichtet an die Hand genommen wird. Kurz nach dem Scheitern der Reform «Altersvorsorge 2020» hat der zuständige Bundesrat, Alain Berset, im September 2017 zwar zu einem runden Tisch zur Zukunft der Altersvorsorge eingeladen. Seither sind jedoch über zwei Jahre vergangen, bis der Bundesrat nun eine Vernehmlassungsvorlage für die Reform der zweiten Säule vorgelegt hat. Der SVV bedauert angesichts der Dringlichkeit den schleppenden Reformprozess, begrüsst es aber, dass nun ein Reformvorschlag vorliegt, der wichtige Elemente zur schrittweisen Stabilisierung der zweiten Säule enthält.
Nach einer ersten Durchsicht des vom Bundesrat verabschiedeten Vernehmlassungsentwurfes steht fest, dass dieser eng dem sogenannten «Mehrheitsvorschlag» aus dem Sozialpartnerdialog folgt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband hatten diesen Vorschlag am 2. Juli 2019 präsentiert. Die Bundesratsvorlage umfasst namentlich die seitens SVV begrüsste Senkung des BVG-Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent in einem Schritt, die Einführung eines Beitrages zur Finanzierung der verbleibenden Rentenumwandlungsverluste, die Halbierung des Koordinationsabzuges sowie die weniger starke Abstufung der Altersgutschriften. Weiter sieht der Vorschlag die Einführung eines Rentenzuschlages zwecks Kompensation der Umwandlungssatzsenkung für die Übergangsgeneration vor.
Aus Sicht des SVV liegt damit eine gute Grundlage für den weiteren Reformprozess vor. Der SVV verlangt jedoch, dass im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens gewisse Aspekte der Vorlage kritisch geprüft und Optimierungen vorgenommen werden:
Schliesslich fordert der SVV, dass die Reform des BVG so vorangetrieben wird, dass sie möglichst rasch nach derjenigen der AHV («AHV 21») in Kraft gesetzt werden kann. Der SVV wird die Vernehmlassungsvorlage nun in den nächsten Wochen intensiv prüfen und dem Bundesrat bis 27. März 2020 seine Stellungnahme zu dessen Vorschlag zukommen lassen.
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist die Dachorganisation der privaten Versicherungswirtschaft. Dem SVV sind rund 80 kleine und grosse, national und international tätige Erst- und Rückversicherer mit rund 48’000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schweiz angeschlossen. Auf die Mitgliedgesellschaften des SVV entfallen über 90 Prozent der im Schweizer Markt erwirtschafteten Prämien der Privatversicherer.
Weitere Informationen
Schweizerischer Versicherungsverband SVV
Takashi Sugimoto, Telefon +41 44 208 28 55, takashi.sugimoto@svv.ch, Zentrale +41 44 208 28 28
In den vergangenen Tagen haben die Schweizer Privatversicherer ihren letzten Anteil überwiesen. Damit haben sie seit der Gründung des Fonds nunmehr zehn Millionen Franken einbezahlt.

Der Bundesrat hat entschieden, den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2020 bei 1,0 Prozent zu belassen. Für den Schweizerischen Versicherungsverband SVV ist dieser Entscheid nicht gerechtfertigt.

Gastartikel von Rolf Dörig zur Bedeutung des Begriffs Nachhaltigkeit, erschienen im Dezember 2019/ Januar 2020 in der «Schweizer Versicherung».
