Abgrenzungs- und Regressabkommen VKF-SVV

Unrechtmässig erlangte Vermittlerzertifikate: VBV ergreift Massnahmen

Branchennews
11. November 2025

Der Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft (VBV) hat Manipulationen in seiner Prüfungsdatenbank festgestellt und umgehend korrigiert. Der SVV begrüsst das entschlossene Vorgehen des VBV und unterstützt die laufenden Bestrebungen zur Stärkung der Bildungsqualität in der Versicherungsvermittlung.

Bei einer Kontrolle der Prüfungsdatenbank des VBV konnten Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit der Zulassungsprüfung für «Versicherungsvermittler/-innen VBV» festgestellt werden. Diese zeigen, dass rund 100 Personen unrechtmässig Zugang zu Zertifikaten erlangt haben, die sie als zertifizierte Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler VBV ausweisen und sie damit berechtigen, Kundenberatungen durchzuführen und Versicherungsprodukte zu verkaufen.

Nach Bekanntwerden der Vorfälle leitete der VBV umgehend Massnahmen ein, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Dazu gehören die unverzügliche Information der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), eine Strafanzeige sowie die Bereinigung der betroffenen Datensätze. Der SVV unterstützt das konsequente Vorgehen des VBV.

Integrität und Qualität im Fokus

Die betroffene Zertifikation stellt sicher, dass Beratungsgespräche beim Verkauf von Versicherungsprodukten mit der notwendigen Qualität durchgeführt werden und ist damit ein wichtiger Pfeiler für das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in eine fundierte Versicherungsberatung.

Die Versicherungswirtschaft steht daher geschlossen dafür ein, dass regulatorische Anforderungen strikt eingehalten und Verstösse konsequent geahndet werden. Die Integrität des Prüfungssystems und das Vertrauen der Kundinnen und Kunden haben oberste Priorität.

Der VBV ist Träger der von der FINMA anerkannten Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung von Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern. Damit ist er auch für die Durchführung der entsprechenden Prüfungen zuständig. Derzeit laufen sicherheitsrelevante Optimierungen in Bezug auf interne Prozesse und Strukturen beim VBV, um derartige Machenschaften künftig rascher zu erkennen.
 

Verschärfte Vermittleraufsicht seit Januar 2024

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der revidierten Aufsichtsverordnung (AVO) per 1. Januar 2024 wurde die Aufsicht über Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler deutlich verschärft. Um die für die Berufsausübung notwendige Eintragung in das Branchenregister der FINMA zu erlangen, müssen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler neue Aus- und Weiterbildungspflichten erfüllen. Die Übergangsfrist dafür läuft Ende 2025 ab.

Um die neuen gesetzlichen Grundlagen zu erfüllen, hat der VBV nicht nur neue Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung erarbeitet, die zum 1. Oktober 2024 in Kraft getreten sind, sondern auch das Zulassungssystem grundlegend modernisiert. So wurde seit Juli 2025 auch eine neue Zulassungsprüfung eingeführt, welche den bisherigen Prüfungsstandard von 2012 ablöst.

Die Neuregelung der Aus- und Weiterbildungspflichten führte während der Übergangsfist zu einer deutlich erhöhten Nachfrage nach Prüfungen. Es ist davon auszugehen, dass in den beiden Übergangsjahren 2024 und 2025 rund zehntausend Prüfungen abgelegt wurden.

Gemeinsames Engagement für Qualität

«Vertrauen in die Professionalität von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern ist die unabdingbare Grundlage für eine gute Beratung», kommentiert SVV-Direktor Urs Arbter die Vorkommnisse. «Eine Erschleichung von Zertifikaten zeugt von krimineller Energie und wird von der Versicherungswirtschaft sehr ernst genommen». Gleichzeitig zeige der Vorfall aber auch, dass die Prüfung offensichtlich keine pro-forma-Angelegenheit sei, sondern für Prüflinge eine ernstzunehmende Hürde darstelle.

Der SVV ist trotz der aufgedeckten Unregelmässigkeiten von der Qualität der Zertifizierung durch den VBV überzeugt. Die vom VBV ergriffenen Schritte zur Modernisierung der Zulassungsprüfung entsprechen nicht nur den regulatorischen Anforderungen, sondern auch den hohen Ansprüchen der Branche, wie Urs Arbter bestätigt: «Die Vorkommisse sind höchst unerfreulich, ändern aber nichts an unserem Vertrauen an den VBV als Prüfungsorganisation für die Aus- und Weiterbildung für unsere Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler».