
Eine Haftpflichtversicherung brauchen grundsätzlich alle, auch wenn sie nicht obligatorisch ist. Jeder kann – ohne es zu wollen – haftpflichtig werden und anschliessend allenfalls grosse finanzielle Risiken tragen. Wer keine Versicherung hat, welche die Schäden ersetzt, die man einer Drittperson versehentlich zufügt, muss die entsprechenden Kosten selber tragen.
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Personen- und Sachschäden (und daraus resultierende Vermögensschäden) sowie die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Nicht gedeckt sind Schäden, die Dritten im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zugefügt werden.
Zusätzlich versichert werden kann auch das gelegentliche (also nicht das häufige oder gar regelmässige) Fahren eines fremden Motorfahrzeuges oder die Haftpflicht, die sich aus einer nebenberuflichen Tätigkeit ergibt.
Die Garantiesumme ist grundsätzlich frei wählbar. In der Regel werden Garantiesummen zwischen drei und zwanzig Millionen Franken angeboten.
Betriebe und Berufsleute benötigen ebenfalls einen umfassenden Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche. Einige Berufe wie etwa Ärzte, Anwälte und Notare benötigen zwingend eine Haftpflichtversicherung.
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hat für einige Bereiche unverbindliche Musterbedingungen erstellt. Sie dienen Ausbildungszwecken oder erleichtern Versicherern, die nicht Mitglieder des SVV sind, den Markteintritt.
Bei der Transportversicherung geht es um den Schutz der Transportmittel und der transportierten Güter. Hier sind die dazugehörenden Versicherungen erklärt.

Am 06. Juni fand die 23. Fachtagung Haftpflicht im Kursaal Bern statt. Rund 80 Anwesende nahmen an der Veranstaltung teil und erhielten einen Einblick in verschiedene haftpflichtrelevante Themen.
