
Seit Anfang 2022 gilt in der Spitalzusatzversicherung ein neues Branchen- Framework. Es soll Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherstellen. Daniel Jontofsohn, Leiter Bereich Kranken- und Unfallversicherung beim SVV, spricht über Vorteile und Herausforderungen.
Die Krankenversicherungsbranche gestaltet die Mehrleistungen der Spitalzusatzversicherung neu. Unter dem Dach des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV hat eine Projektgruppe dazu ein Regelwerk erarbeitet und mit den Leistungserbringern abgeglichen. Das Regelwerk schafft eine neue Generation von Spitalzusatzversicherungsverträgen, die auf dem Mehrleistungsprinzip beruhen.
Leistungen, die über die Grundversicherung hinausgehen, sollen eindeutig definiert und bewertet werden können. Diese Umstellung steht im Einklang mit den Erwartungen der Aufsichtsbehörden an Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Davon profitieren die Patientinnen und Patienten wie auch die Versicherer.

Alle Beteiligten müssen erkennen können, welche Behandlung der Patient erhalten hat und was sie wert ist: Daniel Jontofsohn.
In der Grundversicherung gibt es einen klar definierten Leistungskatalog. Der Mehrleistungskatalog der Krankenzusatzversicherung ist dagegen offener formuliert. Was ist ein privates Zimmer wert? Oder was kostet die Verfügbarkeit eines Chefarztes? Mehrleistungen orientieren sich an den Bedürfnissen der Patienten. Sie sollen im Verhältnis zu den Grundleistungen einen empfundenen Mehrwert generieren.
Alle Beteiligten müssen erkennen können, welche Behandlung der Patient erhalten hat und was sie wert ist.
Ein Beispiel, was transparenter wird: Bisher konnte auf einer Rechnung beispielsweise nur die Nummer des Arztes oder der Ärztin stehen. Neu muss der Name auf der Rechnung stehen. So kann der Patient einfach kontrollieren, wer welche Behandlungen die Chefärztin durchgeführt hat.
Wir haben ein komplexes Mehrparteienverhältnis: Versicherer, Leistungserbringer und Aufsicht müssen mitmachen. Aber auch Tarifmodellanbieter, Patienten und Versicherte sind betroffen.
Die Versicherer sind die Treiber. Erarbeitet haben wir es in enger Abstimmung mit den Spitalverbänden sowie Aufsichtsbehörden und anderen Beteiligten.
Im Moment laufen die ersten Verhandlungsrunden. Praktisch alle Verträge mit den Spitälern müssen die Versicherer auf Basis des Branchen-Frameworks neu aushandeln.
Nein. Das Branchen-Framework gibt nur den Rahmen vor, wie Leistungen zu definieren sind, wie ein Tarifkonstrukt aus sehen soll, damit es transparent und nachvollziehbar ist. Die Preise bestimmen die Leistungserbringer auch zukünftig mit den Versicherern. Damit keine wettbewerbsrechtlichen Vorgaben verletzt werden, sind wir übrigens auch in Abstimmung mit der Wettbewerbskommission Weko.
Ja, absolut. Die Trennung zwischen Halbprivat und Privat bricht zwar auf. Aber der Zugang zu neuen innovativen Behandlungsmethoden, ein schnellerer Leistungszugang, die Wahl und die Verfügbarkeit der Ärztinnen und Ärzte, ausserkantonale Behandlungen, die Hotellerie – all dies macht eine Zusatzversicherung attraktiv und einzigartig.
Was bringt eine Spitalzusatzversicherung? Wo liegen die Unterschiede zwischen Grund- und Zusatzversicherung? Unser Erklärvideo gibt Antworten auf diese und weitere Fragen.
Vorteile einer Spitalzusatzversicherung: Individualisierung der Patientenbetreuung und freie Arztwahl bringen einen bedeutenden Mehrwert.
