Ren­ten­in­itia­ti­ve: An­stoss zur Dis­kus­si­on der Er­hö­hung des Ren­ten­al­ters

Positionen

Die Renteninitiative hat das Ziel, die Finanzierung der Altersvorsorge zu entpolitisieren und nachhaltig auszugestalten. Zu diesem Zweck soll ab 2032 in einem ersten Schritt eine Erhöhung des Rentenalters von Männern und Frauen auf 66 Jahre erfolgen. Anschliessend soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung der schweizerischen Wohnbevölkerung im Alter von 65 Jahren gekoppelt werden. Die Initiative wurde am 3. März 2024 vom Volk abgelehnt.

Der SVV begrüsst die Initiative, da sie eine zwingend zu führende Diskussion über die Erhöhung des Rentenalters anstösst.

Die Altersvorsorge steht vor grossen Herausforderungen: Die Lebenserwartung steigt, der Nachwuchs fehlt und die Anlagerenditen sinken. Die steigende Lebenserwartung führt dazu, dass die Renten aus der staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der beruflichen Vorsorge (BVG) zunehmend länger ausbezahlt werden. In der AHV sinkt zudem die Zahl der Beitragszahler pro Rentenbezüger laufend, was zu rasch wachsenden Defiziten führt. Trotz dem «Ja» des Stimmvolks zur Steuer-AHV-Reform (STAF) vom Mai 2019 und demjenigen zur Stabilisierung der AHV («AHV 21») vom September 2022 muss die nächste Reform schon rasch erfolgen, um die AHV ab 2030 nachhaltig finanziell zu sichern. Hierzu kann die Renteninitiative einen wichtigen Beitrag leisten. Am 3. März 2024 wird über die Initiative abgestimmt.

Durch die von der Initiative vorgeschlagene Erhöhung des Rentenalters werden einerseits mehr Einnahmen generiert, andererseits sinken die Ausgaben der öffentlichen Hand.  Alternative Ansätze wie Rentenkürzungen, Zusatzfinanzierungen über höhere Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer oder verstärkte Einnahmen durch Zuwanderung sind kaum umsetzbar und lösen das strukturelle Finanzierungsproblem der AHV nicht.