<p><em>Sono stato investito sulla pista da sci da uno sciatore molto veloce. Come risponde delle sue responsabilità e chi paga i costi dell'infortunio?</em></p>
Mit seiner riskanten Fahrweise hat der Raser gegen allseits anerkannte Regeln verstossen und kann sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Damit er vom Strafrichter belangt werden kann, müssen Sie eine Strafanzeige einreichen. Nur bei einer schweren Körperverletzung schreitet die Strafbehörde von sich aus ein – vorausgesetzt, sie wird über den Unfall orientiert.
Versicherung kürzt Leistungen
Für die Heilungskosten Ihrer Verletzung und einen allfälligen Verdienstausfall können Sie vom Raser Schadenersatz verlangen, soweit Ihr Schaden nicht von Ihrem Unfall- oder Krankenversicherer abgegolten worden ist. Die Privathaftpflichtversicherung des Rasers wir ihre Leistungen möglicherweise wegen der groben Fahrlässigkeit des Unfallverursachers kürzen; der Raser riskiert also, einen erheblichen Geldbetrag selber bezahlen zu müssen. Auch ein Rückgriff Ihrer Unfall- oder Krankenversicherung auf den Unfallverursacher wird von dessen Privathaftpflichtversicherung möglicherweise nicht vollständig abgedeckt. Wichtig: Bei einem Unfall auf der Skipiste sollte, wenn immer möglich, die Identität des Rasers durch den Pistendienst festgestellt werden, und auch die Namen allfälliger Zeugen sind zu notieren.