Emp­feh­lun­gen der Ad-hoc-Kom­mis­si­on Scha­den UVG

Empfehlungen

Die Ad-hoc-Kommission Schaden UVG erlässt Empfehlungen zu Fragestellungen, die gesetzlich oder durch die Rechtsprechung nicht oder nicht abschliessend geklärt sind. Das Grundlagenpapier, die Mitgliederliste sowie die verschiedenen Empfehlungen finden Sie hier zum Herunterladen.

Zweck der Ad-hoc-Kommission Schaden UVG

Die obligatorische Unfallversicherung nach UVG wird von verschiedenen Trägern durchgeführt. Neben der Suva sind dies Privat- und Krankenversicherer sowie die öffentlichen Unfallversicherungskassen (Art. 68 UVG).
Um eine einheitliche Anwendung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) zu erreichen, wurde mit dem Inkrafttreten des UVG im Jahre 1984 die Ad-hoc-Kommission Schaden UVG gegründet. Sie erlässt Richtlinien in Form von Empfehlungen.

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