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Selbstregulierungsorganisation
Geldwäscherei: Selbstregulierungsorganisation (SRO - SVV)
Geldwäschereigesetz
Am 10. Oktober 1997 wurde das Geldwäschereigesetz verabschiedet. Das am 1. April 1998 in Kraft getretene Gesetz regelt die Bekämpfung der Geldwäscherei und die Sicherstellung der Sorgfalt bei Finanzgeschäften. Den Anliegen der Lebensversicherungen wurde in den wesentlichen Punkten Rechnung getragen:

a) Die Selbstregulierung ist für spezialgesetzlich beaufsichtigte Finanzintermediäre, insbesondere für Versicherungsunternehmen, zulässig.
b) Die sehr tiefen betraglichen Limiten der EU für die Identifizierung der Vertragspartei wurden nicht übernommen, sondern das Gesetz überlässt deren Festsetzung der Selbstregulierung.
c) Die steuerbefreiten Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und die Kollektiv-Lebensversicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge unterstehen nicht dem Geldwäschereigesetz.

Die Meldepflicht der Finanzintermediäre bei Geldwäschereiverdacht wurde mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes wirksam.




Ziele und Aufgaben
Per 1. Januar 1999 wurde der Verein «Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SRO-SVV)» mit Sitz bei der SVV-Geschäftsstelle in Zürich gegründet. Zweck des Vereins ist der Betrieb einer Selbstregulierungsorganisation im Sinne der Bestimmungen des Schweizerischen Geldwäschereigesetzes für die in der Schweiz tätigen Versicherungsgesellschaften.

Die Bundesbehörde hat der SRO-SVV die Aufsichtsbefugnis über die Lebensversicherungsgesellschaften im Bereich Geldwäscherei übertragen mit der Verpflichtung:

  • das Geldwäschereigesetz gegenüber den Lebensversicherungsgesellschaften zu konkretisieren
  • Berichterstattung von den Lebensversicherungsgesellschaft zu erhalten, um Kontrolle ausüben zu können
  • Bericht gegenüber der Bundesbehörde zu erstatten
Die Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes untersteht dem Bundesamt für Privatversicherungswesen.




Sorgfaltspflichten
Der Verein SRO-SVV hat in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Privatversicherungswesen (BPV) ein Reglement erlassen, welches für alle Vereinsmitglieder gilt und die im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei zu beachtenden Vorschriften enthält. Kernstück des vom BPV genehmigten Reglements bilden die Sorgfaltspflichten:

a) die Identifizierung des Vertragspartners
b) die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
c) die Feststellung der Zahlungsempfänger
d) die Abklärung der Hintergründe
e) die Erstellung einer Dokumentation über diese Vorgänge

Nach Reglement errichtet die Versicherungsgesellschaft eine interne Fachstelle, die u.a. Schulungsaufgaben für die Unternehmen wahrnimmt.

Die Vereinsmitglieder unterstehen für die Einhaltung der Pflichten der Aufsicht des Vereins SRO-SVV, dem sie jährlich Bericht erstatten müssen.




24 Mitglieder
Im Rahmen einer Urabstimmung gründeten 26 Versicherungsgesellschaften per 1. Januar 1999 den Verein «Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SRO-SVV)». Heute zählt der Verein 24 Mitglieder, vornehmlich SVV-Mitgliedgesellschaften. Dem Verein können Versicherungsgesellschaften beitreten, die in der Schweiz die direkte Lebensversicherung betreiben oder Anteile eines Anlagefonds anbieten oder vertreiben.

Die Mitglieder von A-Z

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*  SVV-Mitgliedgesellschaften

Allianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft *
Bleicherweg 19
8022 Zürich

AXA Winterthur (Schweiz) *
Postfach 357
8401 Winterthur

Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft  *
Aeschengraben 21
4002 Basel

Forces Vives
Compagnie d’assurances sur la vie
Rue Caroline 11
1001 Lausanne





Generali Personenversicherungen  *
Postfach
8134 Adliswil

Groupe Mutuel Vie GMV S.A. *
Rue du Nord 5
1920 Martigny

Helvetia *
Versicherungen
St. Alban-Anlage 26
4052 Basel

Die Mobiliar *
Bundesgasse 35
3001 Bern

Die Mobiliar *
Lebensversicherungs-Gesellschaft
Chemin de la Redoute 54
1260 Nyon


Pax Schweizerische  *
Lebensversicherungs-Gesellschaft
Aeschenplatz 13
4002 Basel






Phenix  *
Compagnie d’assurances sur la vie
4, avenue de la Gare
1001 Lausanne

Rentes Genevoises *
11, Place du Molard
1211  Genève  3

Retraites Populaires *
Assurance-vie
Case postale 288
1001 Lausanne

Schweizerische National Leben AG  *
Wuhrmattstrasse 19
4103 Bottmingen






SEV Versicherungen (keine interne Revisionsstelle)
Postfach 14
4011 Basel

Skandia Leben AG *
Bellerivestr. 30
8008 Zürich

Swiss Life *
General Guisan-Quai 40
8002 Zürich

UBS Life AG  *
Postfach
8098 Zürich

Vaudoise Assurances  *
Place de Milan
1001 Lausanne

Versicherung Schweizer Ärzte *
Länggass-Strasse 8
3000 Bern 9





Zenith Vie  *
Tour Haldimand 6
1009 Pully

«Zürich» Lebensversicherungs-  *
Gesellschaft
Postfach
8085 Zürich




Gremien
Oberstes Organ des Vereins SRO ist die Vereinsversammlung, bestehend aus den 22 Mitgliedern. Einmal jährlich findet eine ordentliche Vereinsversammlung statt.

Das geschäftsführende Organ des Vereins SRO ist der Vorstand. Er beschliesst über alle Angelegenheiten, die nicht von Gesetzes wegen oder durch die Vereinsstatuten der Vereinsversammlung oder anderen Organen vorbehalten oder übertragen sind.

Zudem besteht die Fachkommission Geldwäscherei, ein Fachorgan, das den Vorstand berät. Die Kommission übernimmt auch Beratungsfunktionen gegenüber den Mitgliedern, beispielsweise bei der Beurteilung von Auslegungsfragen. Die Fachkommission Geldwäscherei wird im Auftrag des Vorstandes tätig.

Für die ordnungsgemässe Abwicklung der Vereinsadministration ist die Geschäftsstelle besorgt. Die Revisionsstelle wird von der Vereinsversammlung für jeweils drei Jahre gewählt.